Elke Ermentraudt
Ihre unabhängige Versicherungsmaklerin in Mittelfranken
... es eine halbe (teilweise) und eine volle Erwerbsminderungsrente gibt?
Könnten Sie die aktuelle Höhe Ihres Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente benennen?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine monatliche Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Um sie zu bekommen, muss man mindestens 5 Jahre in der Rentenversicherung versichert gewesen sein und in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Das bedeutet das Auszubildende, Berufsanfänger und Studenten meist keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben (Ausnahme: Ein Arbeitsunfall führt zur Erwerbsminderung).
Die Höhe des Rentenanspruchs bei der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund Erwerbsminderung wir von mehreren Faktoren beeinflusst:
Grob vereinfacht gilt die Faustregel:
Aber Achtung:
Ist jemand krank oder gesundheitlich eingeschränkt, kann jedoch noch mehr als 3 Stunden pro Tag tätig werden ( es zählt nur die eigene Leistungsfähigkeit, nicht der eigene , zuletzt ausgeübte Beruf ), erhält er nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
Die staatliche Leistung ist nur eine geringe Basisabsicherung, es bleiben enorme Versorgungslücken.
Gerade deshalb sollten Sie über eine private Absicherung Ihrer Arbeitskraft nachdenken.
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen, und nutzen Sie meine Kompetenz und Erfahrung.Ich berate Sie gern. Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin mit mir: telefonisch unter (09871) 7067379 oder
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